Rechtsprechung
   FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17925
FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08 (https://dejure.org/2008,17925)
FG Köln, Entscheidung vom 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08 (https://dejure.org/2008,17925)
FG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 10 Ko 1455/08 (https://dejure.org/2008,17925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts bei der Anfechtung von Steuerbescheiden nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem festgesetzten Steuerbetrag und der vom Kläger begehrten Steuerfestsetzung; Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem gerichtlichen ...

  • Judicialis

    EStG § 13a; ; RVG § 23 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 3; ; VV RVG Nr. 1002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1003; RVG -VV Nr. 1002
    Verdienen einer Erledigungsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsordnung: - Verdienen einer Erledigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04

    Entstehung der Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • FG Niedersachsen, 23.11.2000 - 5 KO 14/00

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei den Prozesskosten eines

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers auch nicht aus dem Beschluss des Niedersächsischen FG vom 23. November 2000 5 KO 14/00 (EFG 2001, 307).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2003 - 1 KO 192/03

    Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Rahmen der Kostenfestsetzung;

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Deshalb scheidet ein Vorsteuerabzug aus mit der Folge, dass die vom Bevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erstattungsfähig ist (vgl. Müller, Anm. zu FG Schleswig Holstein, Beschluss vom 9. Oktober 2003 1 KO 192/03, EFG 2004, 135).
  • BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89

    Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Zu diesen Auslagen gehört auch die auf die Vergütung des Prozessbevollmächtigten entfallende Umsatzsteuer, die dieser nach Nr. 7008 VV in voller Höhe beanspruchen kann, sofern die Umsatzsteuer nicht nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt (BFH-Beschluss- vom 6. März 1990 VII E 9/89, BFHE 160, 133, BStBl II 1990, 584).
  • BFH, 12.02.2007 - III B 140/06

    Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Die Erledigungsgebühr ist eine zusätzliche Vergütung dafür, dass der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeit, insbesondere Verhandlungen mit der Verwaltungsbehörde, erreicht, dass die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt aufhebt oder zugunsten des Mandanten ändert oder einen zunächst abgelehnten Verwaltungsakt doch noch erlässt (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109).
  • BFH, 17.02.1994 - VII E 3/93

    Festsetzung eines Streitwertes und Behandlung als Gesamtschuldner

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Deshalb bemisst sich der Streitwert bei der Anfechtung von Steuerbescheiden regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem festgesetzten Steuerbetrag und der vom Kläger begehrten Steuerfestsetzung ( BFH-Beschlüsse vom 9. April 1990 III E 3/89, BFH/NV 1991, 551, vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819).
  • BFH, 09.04.1990 - III E 3/89

    Bestimmung des Streitwerts

    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Deshalb bemisst sich der Streitwert bei der Anfechtung von Steuerbescheiden regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem festgesetzten Steuerbetrag und der vom Kläger begehrten Steuerfestsetzung ( BFH-Beschlüsse vom 9. April 1990 III E 3/89, BFH/NV 1991, 551, vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 1 Ko 2/95
    Auszug aus FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10

    Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen

    Ebenso wenig entsteht eine Erledigungsgebühr, wenn der Kläger die Klage auf Anraten seines Prozessbevollmächtigten zurücknimmt oder wenn die Behörde unter dem Eindruck der Klagebegründung bzw. eines ergänzenden Schriftsatzes oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage/Rechtsprechung den Bescheid aufhebt oder ändert und damit den Kläger klaglos stellt (vgl. z. B. Finanzgericht Köln, Beschluss vom 8. Dezember 2008 10 KO 1455/08, Juris; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. April 2009 3 KO 635/09, Juris; Gräber/Stapperfend, FGO 6. Aufl., § 139 Anm. 77 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1002 Anm. 9 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht